HRB 209807:PR Kaninchen & Meer GmbH, Lohne-Kroge, Mühler Weg 1, 49393 Lohne-Kroge.Die Ausgliederung ist mit den Eintragungen auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger am 17.04.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 209807:PR Kaninchen & Meer GmbH, Lohne-Kroge, Mühler Weg 1, 49393 Lohne-Kroge.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2015. Geschäftsanschrift: Mühler Weg 1, 49393 Lohne-Kroge. Gegenstand: Zucht und Vertrieb von Kleintieren; Handel mit Futter und Zubehör für Kleintiere. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Rolfes, Peter, Lohne, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Peter Rolfes, Lohne-Kroge, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber des unter der Firma "Peter Rolfes e. K." mit Sitz in Lohne-Kroge (Amtsgericht Oldenburg HRA 204388) betriebenen Unternehmens sowie des von Frau Alexandra Rolfes, Lohne, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin des unter der Firma "Alexandra Rolfes e. K." mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 204387) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.03.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.