HRB 262139: PR-Promotion Werbe- und Verkaufsförderungs-GmbH, Waiblingen, Karlstraße 8, 71332 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 262139: PR-Promotion Werbe- und Verkaufsförderungs-GmbH, Waiblingen, Heinrich-Küderli-Straße 49, 71332 Waiblingen. Neue Geschäftsanschrift: Karlstraße 8, 71332 Waiblingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Wilitzki, Susann Christel, geb. Semprich, Waiblingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Wilitzki, Susann Christel, geb. Semprich, Waiblingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 262139: PR-Promotion Werbe- und Verkaufsförderungs-GmbH, Waiblingen, Gewerbestraße 6, 71332 Waiblingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Heinrich-Küderli-Straße 49, 71332 Waiblingen.
HRB 262139: PR-Promotion Werbe- und Verkaufsförderungs-GmbH, Waiblingen, Gewerbestraße 6, 71332 Waiblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "PR Merchandising GmbH & Co. KG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 262020) um 5.000,00 EUR auf 30.600,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.600,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.02.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "PR Merchandising GmbH & Co. KG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 262020) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR-Promotion Werbe- und Verkaufsförderungs-GmbH, Waiblingen, Gewerbestraße 6, 71332 Waiblingen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 6, 71332 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführerin: Wilitzki, Susann, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wilitzki, Bernd, Diplom-Kaufmann, Stuttgart.