HRB 713315: PR2 Petra Reinmöller Public Relations GmbH, Konstanz, Max-Stromeyer-Straße 116, 78467 Konstanz. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: PR2 Petra Reinmöller Kommunikation GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Turmstraße 10, 78467 Konstanz.
HRB 713315:PR2 Petra Reinmöller Public Relations GmbH, Konstanz, Max-Stromeyer-Straße 116, 78467 Konstanz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2015. Geschäftsanschrift: Max-Stromeyer-Straße 116, 78467 Konstanz. Gegenstand: Strategieentwicklung und PR Konzeption für Unternehmen, laufende Beratung, Medienarbeit, Corporate Publishing, Veranstaltung und Redaktion. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: Reinmöller, Petra, geb. Wächtler, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Reinmöller, Petra, geb. Wächtler, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin der Firma "Werbeagentur PR2 e.K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704218), betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.