HRA 6562: PRAETORSTUDIO e.K., Plauen, Hans-Sachs-Str. 47, 08525 Plauen. Die Firma ist erloschen.
HRA 6562: PRAETORSTUDIO e.K., Plauen, Hans-Sachs-Str. 47, 08525 Plauen. Die Autohaus Prätor GmbH mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRB 5880) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit dem Handelsgeschäft des Einzelkaufmanns im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
PRAETORSTUDIO e.K., Plauen, Hans-Sachs-Str. 47, 08525 Plauen.(Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Erbringen von Reparaturleistungen, Pflegearbeiten, Versicherungen für den Autobereich, Abschleppdienst, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Handel mit Ersatzteilen und Kfz-Zubehör. Weiter Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz sowie Marketing und Fotoleistungen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hans-Sachs-Str. 47, 08525 Plauen. Inhaber: Prätor, Matthias, Plauen, * ‒.‒.‒‒.
PRAETORSTUDIO e.K., Plauen, Hans-Sachs-Str. 47, 08525 Plauen.Die Auto-Prätor-GmbH mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRB 22679 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit dem Handelsgeschäft des Einzelkaufmanns im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.