HRB 78293: PRAEZIMED Service GmbH Reparatur - Beschaffung - Beratung, Hamburg, Volksdorfer Grenzweg 143, 22359 Hamburg. Geschäftsführer: Cortez-Blanco, Jose Domingo, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 78293: PRAEZIMED Service GmbH Reparatur - Beschaffung - Beratung, Hamburg, Volksdorfer Grenzweg 143, 22359 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Cortez-Blanco, José, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 78293: PRAEZIMED Service GmbH Reparatur - Beschaffung - Beratung, Hamburg, Volksdorfer Grenzweg 143, 22359 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tönies, Rainer, Gelnhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 78293: PRAEZIMED Service GmbH Reparatur - Beschaffung - Beratung, Hamburg, Volksdorfer Grenzweg 143, 22359 Hamburg. Mit der EDP European Dental Partners Holding GmbH, Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRB 7331 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 12.05.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 78293: PRAEZIMED Service GmbH Reparatur - Beschaffung - Beratung, Hamburg, Volksdorfer Grenzweg 143, 22359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PRAEZIDENT Gesellschaft zur Entwicklung, Herstellung und Wartung hochwertiger Dentaltechniken mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 49610) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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