HRB 5850: PRC TREUHAND & REVISION GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT, Fulda, Lindenstraße 22, 36037 Fulda. Nicht mehr Geschäftsführer: Priller, Wendelin H., Rasdorf, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kirschbaum, André, Lauterbach (Hessen), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5850: PRC TREUHAND & REVISION GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT, Fulda, Lindenstraße 22, 36037 Fulda. Nicht mehr Geschäftsführer: Amberg, Stefan, Steinau, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Amberg, Stefan, Steinau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5850: PRC TREUHAND & REVISION GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT, Fulda, Lindenstraße 22, 36037 Fulda. Bestellt als Geschäftsführer: Kirschbaum, André, Lauterbach (Hessen), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Schmidt, Andrè, Lauterbach (Hessen), * ‒.‒.‒‒.
HRB 5850: Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fulda, Lindenstraße 20-22, 36037 Fulda. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Neue Firma: PRC TREUHAND & REVISION GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lindenstraße 22, 36037 Fulda. Einzelprokura: Schmidt, Andrè, Lauterbach (Hessen), * ‒.‒.‒‒.
Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fulda, Lindenstraße 20-22, 36037 Fulda. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Priller & Reinhard GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 1530) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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