HRB 5052: PREALIZE Marken und Patent GmbH, Naila, Selbitzer Berg 22, 95119 Naila. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Hof. Geschäftsanschrift: Hermann-Löns-Straße 36, 95032 Hof.
HRB 5052: PREALIZE Marken und Patent GmbH, Naila, Selbitzer Berg 22, 95119 Naila. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Jeschek, Yvonne, Hof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PREALIZE Marken und Patent GmbH, Naila, Selbitzer Berg 22, 95119 Naila. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2012. Geschäftsanschrift: Selbitzer Berg 22, 95119 Naila. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und die Verwaltung von Marken- und Patentrechten, Konzepten, Nutzungs- und Lizenzrechten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Franke, Yvonne, Hof, * ‒.‒.‒‒; Jeschek, Cornelia, Hof, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von der PREALIZE GmbH, mit dem Sitz in Naila (Amtsgericht Hof HRB 4470). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.