PREWE-Bau GmbH, Selfkant, Suestrastraße 21, 52538 Selfkant. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
PREWE-Bau GmbH, Selfkant, Suestrastraße 21, 52538 Selfkant. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, nachdem das Insolvenzgericht Aachen (Az.: 93 IE 7/11) festgestellt hat, dass eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Vermögenssumme nicht vorhanden ist, und deshalb die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt hat.Es wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
PREWE-Bau GmbH, Selfkant, Suestrastraße 21, 52538 Selfkant. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Aachen (93 IE 7/11) vom 27.07.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
PREWE-Bau GmbH, Selfkant (Suestrastraße 21, 52538 Selfkant). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2008. Gegenstand: Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung auf eigenem Grund und Boden sowie Bauplanung und Projektentwicklung, soweit eine Genehmigung nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt eigene Grundstücke zu veräußern und zu erwerben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prevoo, Joseph Johannes, Wijlre/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.