PRG GmbH, Hamburg, Bredowstr. 34, 22113 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Production Resource Group AG am 20.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PRG GmbH, Hamburg, Bredowstr. 34, 22113 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2012 mit der Production Resource Group AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 66287) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PRG GmbH, Hamburg, Bredowstr. 34, 22113 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Köln, 50829 Köln, Geschäftsanschrift: Am Coloneum 6, 50829 Köln.
PRG GmbH, Hamburg, Bredowstr. 34, 22113 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2010 mit der MHG Media Equipment GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 62643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PRG GmbH, Hamburg, Bredowstr. 34, 22113 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Möller, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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