HRB 100244 B: PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement GmbH, Berlin, Grünauer Straße 210 - 216, 12557 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Grünauer Straße 210 - 216, 12557 Berlin
PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement GmbH, Berlin, Firlstraße 36, 12459 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die KWV 1. Wohnungsgesellschaft Ost-Berlin mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 113811 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement GmbH, Berlin(Urbanstr. 176, 10961 Berlin). Gegenstand: Die gewerbliche Erzeugung und Lieferung von Energie, insbesondere die Erzeugung und Lieferung von Wärme für Heiz- und Warmwasserbereitungszwecke für Gebäude aller Art mittels eigener und sonstiger Wärmeerzeugungsanlagen; die Erbringung von Managementleistungen im Zusammenhang mit der Energieversorgung von Gebäuden aller Art; die Verwaltung und umfassende Betreuung von Gebäuden aller Art; das Einrichten von und das Betreiben von Solarien, Wellness-Anlagen, Eisdielen, Videotheken und DVD-Automaten. Der Erwerb, der An- und Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilienvermögen sowie Bauträger- und - betreuergeschäfte, die nach § 34c Gewerbeordnung der Erlaubnis bedürfen. Ausgeschlossen von dem Unternehmensgegenstand sind Tätigkeiten, die unter § 34a GewerbeO fallen, der Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen desgleichen die Energieversorgung anderer, soweit hierfür eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in § 2(Gegenstand)..
PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement GmbH, Berlin(Urbanstr. 176, 10961 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WUGO-Invest Consult GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 103360, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement GmbH, Berlin(Urbanstr. 76, 10961 Berlin). Firma: PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die gewerbliche Erzeugung und Lieferung von Energie, insbesondere die Erzeugung und Lieferung von Wärme für Heiz- und Warmwasserbereitungszwecke für Gebäude aller Art mittels eigener und sonstiger Wärmeerzeugungsanlagen; die Erbringung von Managementleistungen im Zusammenhang mit der Energieversorgung von Gebäuden aller Art; die Verwaltung und umfassende Betreuung von Gebäuden aller Art; das Einrichten von und das Betreiben von Solarien, Wellness-Anlagen, Eisdielen, Videotheken und DVD-Automaten. Ausgeschlossen von dem Unternehmensgegenstand sind Tätigkeiten, die unter §§ 34a und 34c GewerbeO fallen. Ausgeschlossen ist ferner der Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen desgleichen die Energieversorgung anderer, soweit hierfür eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Klötzer, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Schöneiche; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.12.2005 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PRIMÄR Immobilien- und Energiemanagement AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 74495) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.12.2005. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..