HRB 88079: PRIME TIME fitness GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 24 (Westend Duo), 60323 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main.
HRB 88079: PRIME TIME fitness GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 24 (Westend Duo), 60323 Frankfurt am Main. Einzelprokura: Hasner, Martin, Brensbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88079:PRIME TIME fitness GmbH, Frankfurt am Main, Ginnheimer Landstraße 23, 60487 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 24 (Westend Duo), 60323 Frankfurt am Main.
HRB 88079:PRIME TIME fitness GmbH, Frankfurt am Main, Ginnheimer Landstraße 23, 60487 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 85.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR.
HRB 88079:Primetime Fitness Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Ginnheimer Landstraße 23, 60487 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 390.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Primetime Fitness GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45770) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und § 1 (Firma) beschlossen. PRIME TIME fitness GmbH. Neues Stammkapital: 415.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Primetime Fitness GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45770) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2014 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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