PRIMERA GmbH & Co. KG, Bandelin (Heckenweg 19, 17506 Bandelin). Einzelprokura: Probst, Peter, Bernried, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.09.2007 das Vermögens des Peter Probst e.K. mit Sitz in Bandelin (Amtsgericht Stralsund HRA 2116) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stralsund
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