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PRISMA Spezialservice GmbH, Eltville (HRB 11825) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Große Hub 8
65344 Eltville
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11825
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PRISMA Spezialservice GmbH aus Eltville war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRB 11825 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PRISMA Spezialservice GmbH ihren Standort nicht geändert. Die PRISMA Spezialservice GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 07.04.2015
Löschung

HRB 11825:PRISMA Spezialservice GmbH, Eltville (Große Hub 8, 65344 Eltville am Rhein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PRIMAS Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16747) am 31.03.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 17.11.2014
Veränderung

HRB 11825:PRISMA Spezialservice GmbH, Eltville (Große Hub 8, 65344 Eltville am Rhein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 mit Nachtrag vom 07.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PRIMAS Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Eltville am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16747) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

07.04.2015
Registervorgang

Löschung 07.04.2015