HRB 5535: PRO DENTAL Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach, Krefelder Straße 562, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 5535: PRO DENTAL Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach, Krefelder Straße 562, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 3 Satz 2 beschlossen.
HRB 5535: PRO DENTAL Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach, Krefelder Straße 562, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) und in § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit zahnmedizinischen Materialien und Geräten sowie der Ankauf und Verkauf von im Ausland produziertem Zahnersatz an Zahnarztpraxen sowie der Betrieb eines Zahnlabors für die Reparatur und die Teilanfertigung von Zahnersatz, insbesondere für die Kontrolle und Fertigstellung der im Ausland produzierten zahntechnischen Arbeiten.
HRB 5535:PRO DENTAL Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach, Krefelder Straße 562, 41066 Mönchengladbach.Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Abtretung und Belastung von Geschäftsanteilen), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 15 (Bewertung, Auseinandersetzung), die Streichung von § 8 Abs. 5, § 13 Abs. 3, 4, 5 und § 16, die Einfügung eines neuen § 13a (Erbfolge) sowie die damit verbundene teilweise Neunummerierung von Paragraphen und Absätzen beschlossen.
PRO DENTAL Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach, Krefelder Straße 562, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010 hat beschlossen, das Stammkapital (50.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 EUR um 99.435,41 EUR auf EUR 125.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital), in § 8 (Gesellschafterversammlungen), in § 10 (Gewinnausschüttung) sowie in § 11 (Anspruch auf Gewinnausschüttung) zu ändern.
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