HRB 28887: PRO-SANO GmbH, Burkhardtsdorf, Seilerweg 1 d, 09235 Burkhardtsdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Weirauch, Sascha, Burkhardtsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wieberneit, Nicole, Radeberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28887: PRO-SANO GmbH, Burkhardtsdorf, Seilerweg 1 d, 09235 Burkhardtsdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Wieberneit, Nicole, Radeberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seidel, Antje, Augustusburg OT Erdmannsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28887:PRO-SANO GmbH, Frankenberg/Sa., Badstraße 24, 09669 Frankenberg/Sa..Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Burkhardtsdorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Seilerweg 1 d, 09235 Burkhardtsdorf.
HRB 28887:PRO-SANO GmbH, Frankenberg/Sa., Badstraße 24, 09669 Frankenberg/Sa..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014. Geschäftsanschrift: Badstraße 24, 09669 Frankenberg/Sa. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Reha- und Medizintechnik, insbesondere komplette Versorgung von Patienten bei ambulanten und stationären Therapien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seidel, Antje, Augustusburg OT Erdmannsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens PROSANO Rehatechnik-Medizintechnik e.K. mit Niederlassung in Frankenberg/Sa. (Amtsgericht Chemnitz HRA 7910) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 22.05.2014. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.