PRO-TEAM Kullik GmbH, Hamburg, Hohe Reihe 29, 22393 Hamburg. Die Eintragung laufende Nummer 4 Spalte 6b) ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
PRO-TEAM Kullik GmbH, Hamburg, Hohe Reihe 29, 22393 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den nunmehr unter der Einzelfirma PRO-TEAM Kullik e.K. mit dem Sitz in Hamburg auftretenden Kaufmann Kullik, Gerhard, * ‒.‒.‒‒, Hamburg, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Hamburg HRA 116434) am 05.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PRO-TEAM Kullik GmbH, Hamburg, Hohe Reihe 29, 22393 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Kullik, Gerhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PRO-TEAM Kullik GmbH, Hamburg, Königsreihe 22, 22041 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Reihe 29, 22393 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kullik, Regine, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun Geschäftsführer: Kullik, Gerhard, techn. Kaufmann, Hamburg, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.