Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen eingetragen als:
Liquidator:
In Motion AG, Brugg / Schweiz (Kantons Aargau CHE-
112.385.405)
Wegen Löschung gemäß § 394FamFG
ausgeschieden als
Persönlich haftende Gesellschafterin:
PROCONSYS Verwaltungs GmbH, Schlüchtern
(Amtsgericht Hanau HRB 90720) |
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a)
28.06.2024
Weseloh
b)
Fall 11 |
HRA 91479: PROCONSYS GmbH & CO KG, Schlüchtern, Krämerstr. 35, 36381 Schlüchtern. Auf Grund Anmeldung des Insolvenzverwalters vom 16.03.2016 wird ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 31.12.2016 festgesetzt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01.01.2017 auf den Beginn 01.01. und Ende 31.12. eines jeden Jahres gemäß Gesellschaftsvertrag festgesetzt.
HRA 91479: PROCONSYS GmbH & CO KG, Schlüchtern, Krämerstr. 35, 36381 Schlüchtern. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 91479:PROCONSYS GmbH & CO KG, Schlüchtern, Brandensteiner Str. 27, 36381 Schlüchtern.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Krämerstr. 35, 36381 Schlüchtern.
PROCONSYS GmbH & CO KG, Schlüchtern, Brandensteiner Str. 27, 36381 Schlüchtern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pro Consys Immo Consult GmbH mit Sitz in Schlüchtern (Amtsgericht Hanau HRB 90805) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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