PROFIL Verbindungstechnik Holding GmbH, Friedrichsdorf (Taunus) (Otto-Hahn-Straße 22-24, 61381 Friedrichsdorf (Taunus)). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Profil Verbindungstechnik Service GmbH am 11.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PROFIL Verbindungstechnik Holding GmbH, Friedrichsdorf (Taunus) (Otto-Hahn-Straße 22-24, 61381 Friedrichsdorf (Taunus)). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Profil Verbindungstechnik Service GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 10878) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PROFIL Verbindungstechnik Holding GmbH, Friedrichsdorf (Taunus) (Otto-Hahn-Straße 22-24, 61381 Friedrichsdorf (Taunus)). Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2007 hat die Aufhebung der §§ 6, 12 sowie 14 bis 17 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die laufende Nummerierung der Paragraphen ist entsprechend geändert worden.