PROFUNDUS Stiftungsberatung und Management GmbH, Wiesbaden, Parkstraße 34, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (PROFUNDUS Stiftungsberatung und Management e.K. mit Sitz in Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden HRA 9887) am 20.12.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PROFUNDUS Stiftungsberatung und Management GmbH, Wiesbaden, Von-Frerichs-Straße 5, 65191 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Parkstraße 34, 65189 Wiesbaden. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführerin: Quiel, Birgit, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.11.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Quiel, Birgit Karola, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒ (Amtsgericht Wiesbaden, AR 773/2012) übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PROFUNDUS Stiftungsberatung und Management GmbH, Geisenheim, Winkeler Straße 100, 65366 Geisenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Wiesbaden beschlossen. Neuer Sitz: Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Von-Frerichs-Straße 5, 65191 Wiesbaden. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Quiel, Birgit, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PROFUNDUS Stiftungsberatung und Management GmbH, Geisenheim, Winkeler Straße 100, 65366 Geisenheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Pinhack, Harald, Oestrich-Winkel, * ‒.‒.‒‒.
PROFUNDUS Stiftungsberatung und Management GmbH, Geisenheim, Winkeler Straße 100, 65366 Geisenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Pinhack, Harald, Oestrich-Winkel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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