PROJEKTBAU-Bauträger GmbH, Neukirchen-Vluyn, Seiltgenweg 25, 47506 Neukirchen-Vluyn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
PROJEKTBAU-Bauträger GmbH, Neukirchen-Vluyn, Seiltgenweg 25, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2010 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Liquidatoren die Gesellschaft einzeln vertreten können. Sie sind auch berechtigt, einzelne, mehrere oder alle Liquidatoren von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Nunmehr bestellt als Liquidatoren: Hendrix, Hans-Gerd, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒; Hendrix, Oliver, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PROJEKTBAU-Bauträger GmbH, Neukirchen-Vluyn, Seiltgenweg 25, 47506 Neukirchen-Vluyn.Nicht mehr Geschäftsführer: Behlke, Klaus, Dipl.Ing, Moers, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Hendrix, Hans-Gerd, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒; Hendrix, Oliver, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Seiltgenweg 25, 47506 Neukirchen-Vluyn.
PROJEKTBAU-Bauträger GmbH, Neukirchen-Vluyn (Seiltgenweg 25, 47506 Neukirchen-Vluyn). Die Zweigniederlassungen in Duisburg und Moers sind aufgehoben.
PROJEKTBAU-Bauträger GmbH, Kamp-Lintfort (Seiltgenweg 25, 47506 Neukirchen-Vluyn). Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neukirchen-Vluyn beschlossen.