HRB 1755 IZ: PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die PROKON Regenerative Energien GmbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 8556 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1755 IZ: PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PROKON Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 1842 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1755 IZ: PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PROKON Biogene Kraftstoffe GmbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2218 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PROKON Holding GmbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 6265 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bornstedt-Rottmersleben Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2535 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
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