Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
8. Neukirch, Andreas
Geschäftsführer:
9.
Beyer, Katharina, * ‒.‒.‒‒, Wup-
pertal
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
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a)
29.01.2024
Sievers |
8 |
c)
Gegenstand des Unternehmens
ist die Verwaltung eigenen Ver-
mögens, insbesondere jedoch die
Wahrnehmung der Komplemen-
tärfunktion bei Personengesell-
schaften der PROKON-Unterneh-
mensgruppe, deren Gegenstand
insbesondere ist
a) die Planung, Entwicklung,
das Errichten sowie Betreiben
von Anlagen zur Erzeugung von
Strom, Gas und/ oder Wärme/
Kälte aus erneuerbaren Energien
und/ oder die Einspeisung solchen
Stroms und/ oder Gases und/ oder
solcher Wärme/ Kälte in das öf-
fentliche Netz (z.B. Übergabesta-
tionen, Umspannwerke) bzw.
b) die Planung, Entwicklung, das
Errichten und das Betreiben von
Anlagen, die für die Speicherung
von Strom, Gas und/ oder Wärme/
Kälte aus erneuerbaren Energien
und/ oder die Einspeisung solchen
Stroms und/ oder Gases und/ oder
solcher Wärme/ Kälte in das öf-
fentliche Netz erforderlich sind
(z.B. Batteriespeicher, Umspann-
werke).
Gegenstand des Unternehmens
ist ferner die Gründung und der
Betrieb von Gesellschaften, die
Anlagen im Sinne der lit. a) und/
oder lit. b) planen, entwickeln, er-
richten und/ oder betreiben, sowie
alle damit im Zusammenhang ste-
henden Geschäfte. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 08.05.2023
ist der Gegenstand des Unterneh-
mens geändert und der Gesell-
schaftsvertrag in § 2 (Unterneh-
mensgegenstand) und § 5 (Bekannt-
machungen) geändert worden. |
a)
11.07.2023
Sievers |
HRB 11826 PI: PROKON Windenergieanlagen Verwaltungsgesellschaft mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Prokura jetzt: Kirschke, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Wilts, Tjark Gerd, * ‒.‒.‒‒, Schenefeld; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 11826 PI: PROKON Windenergieanlagen Verwaltungsgesellschaft mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Wuttke, Heiko Peter; Geschäftsführer: Neukirch, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Lippstadt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 6: Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Dr. Freiherr von Stechow, Georg Henning Alexander; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 11826 PI: PROKON Windenergieanlagen Verwaltungsgesellschaft mbH, Itzehoe, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die WINDAUF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 14249 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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