HRB 207875: PROMENT Besitzgesellschaft mbH, Geestland, Carl-Friedrich-Benz-Straße 7, 16321 Bernau bei Berlin. Registernummer aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt, nun: Die umgewandelte Gesellschaft ist als IHE PROMENT BESITZGESELLSCHAFT, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (Société par actions simplifiée), mit Sitz in Issy-les-Moulineaux, im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre (R.C.S. Nanterre) unter Nr. 891 660 367 eingetragen worden. Das Registerblatt wurde geschlossen.
HRB 207875: PROMENT Besitzgesellschaft mbH, Geestland, Carl-Friedrich-Benz-Straße 7, 16321 Bernau bei Berlin. Sitz der Gesellschaft wurde aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt, nun: Die umgewandelte Gesellschaft ist als IHE PROMENT BESITZGESELLSCHAFT, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (Société par actions simplifiée), mit Sitz in Issy-les-Moulineaux, im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre (R.C.S. Nanterre) unter Nr. 981 660 367 eingetragen worden. Das Registerblatt wurde geschlossen.
HRB 207875: PROMENT Besitzgesellschaft mbH, Geestland, Carl-Friedrich-Benz-Straße 7, 16321 Bernau bei Berlin. Die umgewandelte Gesellschaft ist als IHE PROMENT BESITZGESELLSCHAFT, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (Société par actions simplifiée), mit Sitz in Issey-Les-Moulineaux, im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre (R.C.S. Nanterre) unter Nr. 981 660 367 eingetragen worden. Das Registerblatt wurde geschlossen.
HRB 207875: PROMENT Besitzgesellschaft mbH, Geestland, Carl-Friedrich-Benz-Straße 7, 16321 Bernau bei Berlin. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 25.06.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 im Wege der grenzüberschreitenden Umwandlung unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Frankreich identitätwahrend umgewandelt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird nach den in Frankreich geltenden Rechtsvorschriften wirksam. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207875: PROMENT Besitzgesellschaft mbH, Geestland, Carl-Friedrich-Benz-Straße 7, 16321 Bernau bei Berlin. Beim Handelsregister ist ein Umwandlungsplan vom 25.06.2020 sowie die Erklärung der Geschäftsführung (Solvenzerklärung) eingereicht worden. Danach soll die PROMENT Besitzgesellschaft mbH (Amtsgericht Tostedt HRB 207875) im Zuge einer grenzüberschreitenden Umwandlung nebst Sitzverlegung nach Frankreich in eine französische vereinfachte Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) umgewandelt werden. Die Gesellschafterversammlung wird am 24.08.2020 eine Gesellschafterversammlung abhalten und über den Umwandlungsplan abstimmen. Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmervertretern der Gesellschaft oder -wenn es solche Vertreter nicht gibt- den Arbeitnehmern selbst wird mitgeteilt, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu dem Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung übermitteln können. Die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG analog. Danach ist den Gläubigern der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter folgender Adresse geltend zu machen: Sportallee 1, 22335 Hamburg Deutschland.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
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