HRB 93378:PROSOL Lacke + Farben GmbH, München, Dachauer Str. 533, 80993 München.Die Verschmelzung wurde am 05.11.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 775).
HRB 93378:PROSOL Lacke + Farben GmbH, München, Dachauer Str. 533, 80993 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PROSOL Lacke + Farben GmbH, München (Dachauer Str. 533, 80993 München). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 20,81 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital, Stammeinlage), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 17 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 51.150,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 22.08.2006 sowie Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag Teile des Vermögens (Betrieb in Landshut und Murnau) auf die PROSOL Lacke + Farben GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 7017) übertragen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.