HRB 8020: PROSOL Lacke + Farben GmbH, Siegen, Birlenbacher Straße 173, 57078 Siegen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PROSOL Lacke + Farben GmbH am 15. September 2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8020: PROSOL Lacke + Farben GmbH, Siegen, Birlenbacher Straße 173, 57078 Siegen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (AG Aschaffenburg, HRB 775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8020:PROSOL Lacke + Farben GmbH, Siegen, Birlenbacher Straße 173, 57078 Siegen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20. August 2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20. August 2014 mit der PROSOL Lacke + Farben GmH & Co.KG mit Sitz in Hannover ((AG Hannover - HRA 25059) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8020:PROSOL Lacke + Farben GmbH, Siegen, Birlenbacher Straße 173, 57078 Siegen.Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 ( Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der PROSOL Lacke + Farben GmbH & Co.KG mit Sitz Hannover ((AG Hannover - HRA 25059) beschlossen. 26.000,00 EUR.
PROSOL Lacke + Farben GmbH, Siegen, Birlenbacher Straße 173, 57078 Siegen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lohmann, Ulrich, Erndtebrück, * ‒.‒.‒‒.
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