HRB 8805: PROSTEP ITS GmbH, Darmstadt, Dolivostraße 11, 64293 Darmstadt. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der PROSTEP ITS GmbH mit Sitz in Darmstadt (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 8805) als übernehmender Rechtsträger mit der PROSTEP PLM GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Firmenbuch des Handelsgerichts in Wien unter 321244v) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen PROSTEP ITS GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten PROSTEP ITS GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der PROSTEP ITS GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der PROSTEP ITS GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruches verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechtes die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als dieser einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PROSTEP ITS GmbH unter deren Geschäftsanschrift Dolivostraße 11, 64293 Darmstadt geltend zu machen. Hierzu ist die genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens 6 Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der PROSTEP ITS GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung des Rechtes der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Gläubiger der übertragenden PROSTEP PLM GmbH können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die PROSTEP PLM GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der POSTEP PLM GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sich nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungs-masse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der PROSTEP PLM GmbH nach § 96 öGmbH-Gesetz i.V.m. § 226 öAktG bleiben unberührt. Die Gläubiger der übertragenden PROSTEP PLM GmbH können unter folgender Adresse kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Wildpretmarkt 2-4, A 1010 Wien. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um eine Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
64293 Darmstadt
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Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH