PROUT Aktiengesellschaft, Darmstadt, (Röntgenstr. 3, 64291 Darmstadt).Die Gesellschaft ist gelöscht.
PROUT Aktiengesellschaft, Darmstadt, (Röntgenstr. 3, 64291 Darmstadt).Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 280/08) vom 6.8.2008 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
PROUT Aktiengesellschaft, Darmstadt (Röntgenstr. 3, 64291 Darmstadt). Die Hauptversammlung vom 29.10.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 810.000,00 EUR auf bis zu 4.050.000,00 EUR beschlossen. Durch Beschluss des Vorstands vom 16.11.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage wurde die Kapitalerhöhung i.H.v. 203.300,00 EUR durchgeführt. § 4 (Grundkapital) der Satzung wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.12.2007 entsprechend angepasst. Gem. Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates jeweils vom 22.01.2008 ist eine weitere Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29. Oktober 2007 nur bis zum 28. April 2008 zulässig; eine spätere Durchführung ist ausgeschlossen. Lfd. Nr. 6 ergänzt: Gem. Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats jeweils vom 22.01.2008 ist eine weitere Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals über den bereits durchgeführten Betrag von 770.581,00 EUR auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Oktober 2006 ausgeschlossen. Neues Grundkapital: 3.443.300,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es wurden 203.300 neue, nicht auf einen Nennbetrag lautende Stammaktien (Stückaktien) ausgegeben.
PROUT Aktiengesellschaft, Darmstadt (Röntgenstr. 3, 64291 Darmstadt). Die Hauptversammlung vom 29.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Geschäftsjahr) beschlossen.
PROUT Aktiengesellschaft, Darmstadt (Röntgenstr. 3, 64291 Darmstadt). Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.10.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 289.419,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Durch zeitlichen Ablauf der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.10.2006 gesetzten Frist bis zum 15.04.2007, innerhalb derer auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung neue Aktien gezeichnet werden konnten, ist eine weitere Durchführung der Kapitalerhöhung auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26.10.2006 in Höhe von restlichen 4.229.419,-- EUR ausgeschlossen. Neues Grundkapital: 3.240.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.10.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 770.581,-- EUR.
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