PRT Rohrtechnik Hessen GmbH, Darmstadt, (Landwehrstraße 91, 64293 Darmstadt).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PRT Rohrtechnik GmbH am 05.02.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PRT Rohrtechnik Hessen GmbH, Darmstadt, (Landwehrstraße 91, 64293 Darmstadt).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PRT Rohrtechnik GmbH mit Sitz in Hemmingen (Amtsgericht Hannover HRB 57999) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.