PSB Plan-System-Baumanagement GmbH & Co. KG, Köln, (Herwarthstr. 6, 50672 Köln).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Projekt-Form GmbH & Co. KG Büro für Hochbau, Innenräume, Innenraumkonzepte und Design mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRA 6715) am 03.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PSB Plan-System-Baumanagement GmbH & Co. KG, Köln (Herwarthstr. 6, 50672 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Projekt-Form GmbH & Co. KG Büro für Hochbau, Innenräume, Innenraumkonzepte und Design mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRA 6715) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.