PSG Elektronik GmbH, Leer, Am Damm 2, 26789 Leer. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 40.500,00 EUR auf 100.500,00 EUR beschlossen. 100.500,00 EUR.
Jovy Elektronik GmbH, Leer, Am Damm 2, 26789 Leer. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: PSG Elektronik GmbH.
Jovy Elektronik GmbH, Leer, Am Schloßpark 2, 26789 Leer. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Damm 2, 26789 Leer.
Jovy Elektronik GmbH, Leer, Am Schloßpark 2, 26789 Leer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2010. Geschäftsanschrift: Am Schloßpark 2, 26789 Leer. Gegenstand: Die Herstellung von elektronischen, elektrischen und elektromechanischen Geräten aller Art sowie der Handel damit, der Erwerb und die Vermietung von Gewerblichen Gebäuden, Anlagen und Maschinen, Unternehmensberatung und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Planung und Ausführung von Haus und Gebäudetechnik. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Harms, Theodor, Westoverledingen, * ‒.‒.‒‒; Thellmann, Erich, Leer, * ‒.‒.‒‒; Wiele, Hermann, Großefehn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jovy Elektronik KG, Leer (HRA 110050) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.