HRB 39979: PSM&W Kommunikation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Clemensstraße 10, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PSM&W New Media GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 53063) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 39979:PSM&W Kommunikation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Leipziger Str. 59, 60487 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Clemensstraße 10, 60487 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Montanini, Claudio, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PSM&W Kommunikation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Leipziger Str. 59, 60487 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Leipziger Str. 59, 60487 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Zweigniederlassung unter Firma: PSM & W Kommunikation GmbH Zweigniederlassung Dreieich, 63303 Dreieich, Geschäftsanschrift: Bogenweg 32, 63303 Dreieich.
PSM&W Kommunikation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Leipziger Str. 95, 60487 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BEST RELATIONS PR & Markenkommunikation GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt Registergericht Bensheim HRB 25424) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.