HRB 110058: PSO Leasing- und Finanzaktiengesellschaft, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Mühlen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2021 mit der Paul Schockemöhle Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Steinfeld-Mühlen (Amtsgericht Oldenburg HRA 110281) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 110058: PSO Leasing- und Finanzaktiengesellschaft, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Mühlen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paul Schockemöhle Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG am 11.03.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 110058: PSO Leasing- und Finanzaktiengesellschaft, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Mühlen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 110058: PSO Leasing- und Finanzaktiengesellschaft, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Mühlen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.08.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der ABT Agrar Beratungs- und Treuhand-Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Großbetriebe mit Sitz in Steinfeld (Amtsgericht Oldenburg HRB 110041) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
PSO Leasing- und Finanzaktiengesellschaft, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Mühlen. Die Hauptversammlung vom 12.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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