HRB 92590: PST Honikel GmbH, Bad Soden-Salmünster, Spessartstraße 13, 63628 Bad Soden-Salmünster. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 92590: PST Honikel GmbH, Bad Soden-Salmünster, Spessartstraße 13, 63628 Bad Soden-Salmünster. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Honikel, Jochen, Bad Soden-Salmünster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
PST Honikel GmbH, Bad Soden-Salmünster, (Spessartstraße 13, 63628 Bad Soden-Salmünster).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2008. Gegenstand: Putz sowie Stuck- und Trockenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Honikel, Jochen, Bad Soden-Salmünster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PST Honikel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Soden-Salmünster (Amtsgericht Hanau HRA 92157). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.