HRB 30881: PSsystec GmbH, Neusäß, Heinbergstraße 27, 86356 Neusäß. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung des § 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
HRB 30881: PSsystec GmbH, Neusäß, Heinbergstraße 27, 86356 Neusäß. Bestellt: Geschäftsführer: Knöpfle, Michael, Wehringen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 745875: PSsystec GmbH, Ludwigsburg, Heinbergstraße 27, 86356 Neusäß. Sitz verlegt; nun: Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRB 30881). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 30881: PSsystec GmbH, Neusäß, Heinbergstraße 27, 86356 Neusäß. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Ludwigsburg, Amtsgericht Stuttgart HRB 745875) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Software-Engineering sowie Vertrieb und Inbetriebnahme von Automatisierungssoftware und -technik. Stammkapital: 25.502,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feiler, Andreas, Neusäß, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.08.2016 mit Nachtrag vom 15.09.2016 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und vom 15.09.2016 das vom Einzelkaufmann Feiler, Andreas, Neusäß, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Andreas Feiler e.K. mit der Niederlassung in Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRA 18953) betriebene Unternehmen übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.