PTS Gesellschaft für Prozess- und Qualitätsmanagement GmbH, Ochtendung, Hauptstr. 19, 56299 Ochtendung. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rechtsträger Bolzhauser AG am 03.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
PTS Gesellschaft für Prozess- und Qualitätsmanagement GmbH, Ochtendung, Hauptstr. 19, 56299 Ochtendung. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2013 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2013 mit der Bolzhauser AG mit Sitz in Ochtendung (Amtsgericht Koblenz, HRB 15449) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Marcus Bolzhauser Unternehmensberatung GmbH, Ochtendung (Hauptstr. 19, 56299 Ochtendung). Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: PTS Gesellschaft für Prozess- und Qualitätsmanagement GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Beratungs- und Regeldienstleistungen im Bereich Prozess- und Qualitätsmanagement.