HRB 702534: PTS-Trading GmbH, Hilzingen, Untere Gießwiesen 17, 78247 Hilzingen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schwärmer, Nancy, geb. Müller, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒.
PTS-Trading GmbH, Singen Hohentwiel, Untere Gießwiesen 17, 78247 Hilzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Hilzingen. Neue Geschäftsanschrift: Untere Gießwiesen 17, 78247 Hilzingen.
PTS-Trading GmbH, Singen Hohentwiel (Hadumothstr. 8, 78224 Singen Hohentwiel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2008. Gegenstand: Der Handel mit Zubehör für Digitalkameras und Notebooks sowie sonstigen elektronischen Komponenten und Handelswaren aller Art. Die Gesellschaft handelt ausschließlich im eigenen Vermögen und im eigenen Namen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schwärmer, Patric, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schwärmer, Patric, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "PTS-Trading e. K.", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701047) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.05.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.