Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hinterseher, Hubert, Fahrenzhausen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Neubrand, Markus, München, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
15.10.2024
Wegner |
13 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Wegerer, Holger, Leinburg, * ‒.‒.‒‒
Knöß, Dietmar, Marloffstein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.06.2023
Wegner |
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lämmermann, Michael, Lauf a.d.Pegnitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Freundt, Arne, München, * ‒.‒.‒‒; Hinterseher, Hubert, Fahrenzhausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2019 hat beschlossen, einen neuen § 12 (Beirat) in die Satzung einzufügen. Die Nummerierung der nachfolgenden Regelungen verschiebt sich damit entsprechend.
HRB 10302: PUMA Sprint GmbH, Herzogenaurach, PUMA Way 1, 91074 Herzogenaurach. Die Puma Speedcat SAS mit dem Sitz in 67400 Illkirch-Graffenstaden, Frankreich (Registre de Commerce et des Sociétés Strasbourg 479989360) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 17.11.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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