PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, Werner-von-Siemens-Str. 22, 49124 Georgsmarienhütte. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der PUR-Systems GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 206558) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, Werner-von-Siemens-Str. 22, 49124 Georgsmarienhütte. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PUR-Systems GmbH am 07.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, Werner-von-Siemens-Str. 22, 49124 Georgsmarienhütte.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 (nebst Ergänzung vom 25.09.2009) sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2009 mit der Advanced PUR Technology GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110931) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, Werner-von-Siemens-Str. 22, 49124 Georgsmarienhütte.Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 22, 49124 Georgsmarienhütte. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2008 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Werner-von-Siemens-Str. 22, 49124 Georgsmarienhütte). Der Sitz ist nach Georgsmarienhütte (jetzt Amtsgericht Osnabrück HRB 202144) verlegt.
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