PURAC Deutschland GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 160, 55411 Bingen am Rhein. Die unter laufende Nr. 7 eingetragene Verschmelzung mit der CSM N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel Amsterdam Nr. 33006580) ist nach der Bescheinung der Kamer van Koophandel Amsterdam am 21.09.2013 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
PURAC Deutschland GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 160, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 21.08.2013 mit der CSM N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel, Amsterdam, Nummer 33006580) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
PURAC Deutschland GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 160, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung PURAC Deutschland GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein als übertragende Gesellschaft und die CSM N.V., eine niederländische Aktiengesellschaft mit Sitz in Amsterdam, Geschäftsanschrift: Nienoord 13, 1112 XE Diemen (Niederlande), als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 21991 eingetragen. Die übernehmende Gesellschaft CSM N.V. ist im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 33006580 eingetragen. Gläubigern der PURAC Deutschland GmbH als der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft nach Grund und Höhe am Sitz der Gesellschaft schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft werden darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die aufnehmende Gesellschaft Schuldner ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind bei der PURAC Deutschland GmbH nicht vorhanden.Gläubiger der CSM N.V. als der übernehmenden Gesellschaft können binnen eines Monats nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans Einspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben, indem sie einen entsprechenden Antrag beim Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) stellen und darin die nach ihrer Meinung erforderliche Sicherheitsleistung angeben. Die Verschmelzung kann erst durchgeführt werden, wenn das Bezirksgericht Amsterdam eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, nachdem es alle Einsprüche und die Höhe der erforderlichen Sicherheitsleistungen überprüft und entweder zurückgewiesen hat oder, soweit das nicht der Fall ist, alle nach Auffassung des Bezirksgerichts Amsterdam erforderlichen Sicherheiten geleistet wurden. Der Verschmelzungsbericht wird der alleinigen Anteilsinhaberin der übertragenden Gesellschaft mehr als einen Monat vor der Gesellschafterversammlung, die über den Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Verfügung gestellt. Die übertragende Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, von der Geschäftsleitung der übernehmenden Gesellschaft unentgeltlich eine Kopie des Verschmelzungsplans und des Verschmelzungsberichts anzufordern. Dieses Recht entsteht mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans und des Verschmelzungsberichts im niederländischen Staatsanzeiger und erlischt sechs Monate nach Durchführung der Verschmelzung. Die Anmeldung von Forderungen gegen die übertragende Gesellschaft sowie die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: PURAC Deutschland GmbH, Mainzer Straße 160, 55411 Bingen am Rhein.
PURAC Deutschland GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 160, 55411 Bingen am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Waalwijk, Martijn, 2871 TN Schoonhoven / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: van den Berghe, Pim, PR Gorinchem/Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
PURAC Deutschland GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 160, 55411 Bingen am Rhein. Mit der CSM Holdinggesellschaft mbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 23063) als herrschendem Unternehmen ist am 07.09.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 zugestimmt.
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