HRA 4427: PURUSIL Gebäudereinigung Inh. Schinn e.K., Frankenberg (Eder), Hainstraße 59, 35066 Frankenberg (Eder). Der Einzelkaufmann hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.05.2015 das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die dadurch gegründete PURUSIL Gebäudereinigung GmbH mit Sitz in Frankenberg (AG Marburg HRB 6609) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4427:PURUSIL Gebäudereinigung Silvia Schinn e.Kfr., Frankenberg (Eder), Hainstraße 59, 35066 Frankenberg (Eder).Firma geändert, nun: PURUSIL Gebäudereinigung Inh. Schinn e.K. Inhaber: Schinn, Pierre Marcel, Bad Berleburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaberin: Schinn, Silvia, Korbach, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
PURUSIL Gebäudereinigung Silvia Schinn e.Kfr., Frankenberg (Eder), Hainstraße 59, 35066 Frankenberg (Eder).(Erbringung von Dienstleistungen wie Unterhaltungs-, Glas-, Fußboden-, Bauschluss- und Bodenbelagsreinigung und Bodenversiegelungen sowie Dienstleistungen im Sinne des Gebäudereinigungshandwerkes nach der Handwerksordnung aller Art.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Hainstraße 59, 35066 Frankenberg (Eder). Inhaberin: Schinn, Silvia, Korbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der PURUSIL Gebäudereinigung GmbH mit Sitz in Frankenberg (Eder) (Amtsgericht Marburg HRB 4186) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.