HRB 111929: PURetail Germany GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PURetail Luxembourg Holding Company S.à.r.l. am 22.06.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 111929: PURetail Germany GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 19.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PURetail Luxemburg Holding Company S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Nr. B161768) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 111929: PURetail Germany GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan zur grenzüberschreitenden Verschmelzung dieser Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 zugestimmt hat, eingereicht worden.Im Hinblick auf den Inhalt der Bekanntmachung sowie § 122d Satz 3 UmwG werden folgende Angaben gemacht: VerschmelzungsplanDer Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 602/2019 B des Notars Markus Böhn) elektronisch zum Handelsregister eingereicht. Beteiligte GesellschaftenÜbertragende Gesellschaft ist PURetail Germany GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland. Übernehmende Gesellschaft ist die PURetail Luxembourg Holding Company S.à r.l., eine nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), mit Sitz in Luxemburg und der Geschäftsanschrift 80, route d'Esch, L-1470, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Register der beteiligten GesellschaftenDie übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 111929 eingetragen. Die übernehmende Gesellschaft ist im luxemburgischen Handels- und Firmenregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B161768 eingetragen. Gläubiger und MinderheitsgesellschafterAlleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaften ist die übernehmende Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist deshalb nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaften ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter folgender Adresse geltend zu machen: PURetail Germany GmbH Thurn-und-Taxis-Platz 6 60313 Frankfurt am Main Deutschland Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden. Die Gläubiger der PURetail Luxembourg Holding Company S.à r.l., deren Ansprüche vor der Eintragung der Verschmelzung im elektronische Amtsblatt für Luxemburg (Recueil Électronique des Sociétés et Associations) entstanden sind, sind gemäß Artikel 1021-9 (vormals Artikel 268) des Luxemburgischen Gesetzes betreffend Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 berechtigt, ungeachtet anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten ab der betreffenden Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des mit Handelssachen befassten Amtsgerichts (Tribunal d'Arrondissement), das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich der Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, und der für dringliche Angelegenheiten zuständig ist, angemessenen Gläubigerschutz in Bezug auf fällige und noch nicht fällige Ansprüche zu beantragen, sofern sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche aufgrund der Verschmelzung bedroht ist und von der übernehmenden Gesellschaft keine Sicherheiten gestellt worden sind. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: PURetail Luxembourg Holding Company S.à r.l. 80, route d'Esch L-1470, Luxemburg Großherzogtum Luxemburg
HRB 111929: PURetail Germany GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PURetail Köln Mittelstraße GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 96549) und der PURetail Düsseldorf Kasernenstraße 1 GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91212) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 111929: PURetail Germany GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PURetail Stuttgart Hirschstraße GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 95207) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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