HRB 700098: PUT Verwaltungs GmbH, Schwetzingen, Rosenweg 11, 68723 Schwetzingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 700098: PUT Verwaltungs GmbH, Schwetzingen, Rosenweg 11, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 900.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR herabgesetzt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.
HRB 700098: PUT Verwaltungs GmbH, Heidelberg, Czernyring 22, 69115 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Schwetzingen. Neue Geschäftsanschrift: Rosenweg 11, 68723 Schwetzingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Dr. Pultar, Thomas, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒; Wegscheider, Günter, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 700098: Biomeva Holding GmbH, Heidelberg, Czernyring 22, 69115 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: PUT Verwaltungs GmbH.
Biomeva Holding GmbH, Heidelberg (Czernyring 22, 69115 Heidelberg). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.03.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bioput Beteiligung GmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 703435) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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