PV Automotive GmbH, Duisburg, Langemarckstr. 34, 45141 Essen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2013 mit der PV Group GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 6256) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PV Automotive GmbH, Duisburg, Langemarckstr. 34, 45141 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PV Group GmbH am 29.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PV Automotive GmbH, Duisburg, Langemarckstr. 34, 45141 Essen. Bestellt als Geschäftsführer: Kulas, Stefan, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PV Automotive GmbH, Duisburg, Langemarckstr. 34, 45141 Essen. Nach Berichtigung des Nachnamens weiterhin Einzelprokura: Gründges, Carsten, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
PV Automotive GmbH, Duisburg, Langemarckstr. 34, 45141 Essen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2012 mit der PV:ANSA GmbH mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen, HR B 7012) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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