Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
c)
Der Vertrieb von Ersatz- und Zubehörteilen
für Kraftfahrzeuge, von
Konstruktionselementen für den
Maschinenbau sowie von sonstigen
Erzeugnissen für Kraftfahrzeuge und
Maschinen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.05.2024
beschlossen, den Gesellschaftsvertrag vollständig neu zu
fassen. |
a)
27.05.2024
Rath |
PV Technik GmbH, Essen, Langemarckstr. 34, 45141 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Völlm, Jürgen, Kaufmann, Krefeld. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Bögeholz, Klaus, Bad Salzuflen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
PV Technik GmbH, Essen, (Langemarckstr. 34, 45141 Essen).
PV Technik GmbH, Essen, (Langemarckstr. 34, 45141 Essen).Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.08.2008 wirksam geworden.
PV Industrietechnik GmbH, Essen, (Langemarckstr. 34, 45141 Essen).Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: PV Technik GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag einen Teil des Vermögens (Teilbetrieb "Großmotoren") der PV Automotive GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 7078) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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