HRA 3613: PVG Kaltprofile Verarbeitungstechnik GmbH & Co KG, Anröchte, Dieselstr. 9, 59609 Anröchte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim (1 IN 2178/17) vom 01.01.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 3613: PVG Kaltprofile Verarbeitungstechnik GmbH & Co KG, Anröchte, Dieselstr. 9, 59609 Anröchte. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: PVG Profilverarbeitungs- und Verwaltungs-GmbH, Anröchte (Amtsgericht Paderborn HRB 5450), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PVG Profilverarbeitungs-GmbH & Co KG, Anröchte (Dieselstr. 9, 59609 Anröchte). Firma geändert in: PVG Kaltprofile Verarbeitungstechnik GmbH & Co KG. Prokura erloschen: Schneider, Gerhard. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2005 mit der KPV Kaltprofile Verarbeitungstechnik GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 5988) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.