PVG Pensionsverwaltungs- und Abwicklungsgesellschaft mbH, Bad Aibling, Mühlbachring 6a, 83043 Bad Aibling.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
PVG Pensionsverwaltungs- und Abwicklungsgesellschaft mbH, Bad Aibling, Mühlbachring 6a, 83043 Bad Aibling.Geschäftsanschrift: Mühlbachring 6a, 83043 Bad Aibling. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Grimm, Anita, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Peter Grimm Customing, Gesellschaft für Consulting und Lizenzen mbH., Bad Aibling (Mühlbachring 6a, 83043 Bad Aibling). Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 13 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PVG Pensionsverwaltungs- und Abwicklungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Abwicklung von Pensionsanprüchen des Gesellschafters Peter Grimm.
Peter Grimm Customing, Gesellschaft für Consulting und Lizenzen mbH., Bad Aibling (Mühlbachring 6 a, 83043 Bad Aibling). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grimm, Peter, Bad Aibling, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Grimm, Anita, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grimm, Anita, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒.
Peter Grimm Customing, Gesellschaft für Consulting und Lizenzen mbH., Bad Aibling (Mühlbachring 6 a, 83043 Bad Aibling). Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2005 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 35.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.