HRB 7346: PVS Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest GmbH, Mannheim, C 8, 9, 68159 Mannheim. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Privatärztliche Verrechnungsstelle GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 2957) am 27.01.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 7346: PVS Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest GmbH, Mannheim, C 8, 9, 68159 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital/Stammeinlagen). Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Privatärztliche Verrechnungsstelle GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 2957) auf 1.666.667,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Berechnung, Geltendmachung und Einziehung von Honoraren von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten, die zur ärztlichen Tätigkeit zugelassen sind, sowie Vereinigungen solcher Personen und Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften und ärztlich geleiteten medizinischen Instituten sowie von Krankenhäusern, die Erstellung der hiermit verbundenen Verwaltungsarbeiten sowie sonstige Serviceleistungen und wirtschaftliche Beratung einschließlich sämtlicher hiermit verbundener Nebenarbeiten. Diese angebotenen Leistungen werden jedoch ausschließlich den Mitgliedern des "Privatarztliche Verrechnungsstelle Kurpfalz e.V.", Mannheim, des "Privatärztliche Verrechnungsstelle Karlsruhe e.V." Karlsruhe, sowie des "Privatärztliche Verrechnungsstelle Südbaden e.V." mit Sitz in Freiburg (AG Freiburg VR 76) zur Verfügung gestellt. 1.666.667,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Privatärztliche Verrechnungsstelle GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 2957) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2019 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7346: PVS Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest GmbH, Mannheim, C 8, 9, 68159 Mannheim. Einzelprokura: Fischer, Ralf, Bollschweil, * ‒.‒.‒‒; Gaebel, Cathleen, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.