HRB 35999: PWA Dr. Haufe GmbH, Weinböhla, Poststr. 58, 01689 Weinböhla. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 14.934,00 EUR auf 64.934,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 64.934,00 EUR.
HRB 35999: PWA Dr. Haufe GmbH, Weinböhla, Poststr. 58, 01689 Weinböhla. Bestellt: Geschäftsführer: Reeken, Jan-Bernd, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 35999: PWA Dr. Haufe GmbH, Weinböhla, Poststr. 58, 01689 Weinböhla. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 hat die Änderung der §§ 9 ( Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung) und 20 (Wettbewerbsverbot / Kundenschutz, auch nach Ausscheiden als Gesellschafter) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 35999: PWA Dr. Haufe GmbH, Weinböhla, Poststr. 58, 01689 Weinböhla. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 35999: PWA Dr. Haufe GmbH, Weinböhla, Poststr. 58, 01689 Weinböhla. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25000,00 auf 50000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme derPharma Produkte Weinböhla e.K., Inhaber Dr. Svent Friedmar Haufe mit dem Sitz in Weinböhla (Amtsgericht HRA 8045 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 21.07.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der Pharma Produkte Weinböhla e.K. mit dem Sitz in Weinböhla (Amtsgericht Dresden, HRA 8045) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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