HRB 725702: PWS GmbH Sondermaschinenbau und Automatisierungstechnik, Ravensburg, Zuppinger Str. 5, 88213 Ravensburg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.03.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 725702: PWS GmbH Sondermaschinenbau und Automatisierungstechnik, Ravensburg, Zuppinger Str. 5, 88213 Ravensburg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.02.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SMS group GmbH", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75040) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 725702: PWS GmbH Sondermaschinenbau und Automatisierungstechnik, Ravensburg, Zuppinger Str. 5, 88213 Ravensburg. Der zwischen der Gesellschaft und der "SMS group GmbH", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75040) am 13./14.12.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 30.12.2015 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 725702: PWS GmbH Sondermaschinenbau und Automatisierungstechnik, Ravensburg, Zuppinger Str. 5, 88213 Ravensburg. Personenbezogene Daten des herrschenden Rechtsträgers aufgrund Verschmelzung geändert, nun: Mit der "SMS group GmbH", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75040) wurde am 13./14.12.2012 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 14.12.2012 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
PWS GmbH Sondermaschinenbau und Automatisierungstechnik, Ravensburg, Zuppinger Str. 5, 88213 Ravensburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BROSIS Systec GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 722138) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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