Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Neumann, Dagmar |
|
|
a)
06.02.2025
Perl |
HRB 2863 CB: PWSD GmbH Sicherheitsdienst, Cottbus, Byhlener Str. 14, 03044 Cottbus. Kapital: 25.600,00 EUR; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Neumann, Lothar; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.01.2021 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage).
HRB 2863 CB: PWSD GmbH Sicherheitsdienst, Cottbus, Byhlener Str. 14, 03044 Cottbus. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Sicker, Karina, geb. Neumann, * ‒.‒.‒‒, Cottbus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
PWSD GmbH Sicherheitsdienst, Cottbus, Byhlener Str. 14, 03044 Cottbus. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die S.S.T. Sicherheitsdienste GmbH Security Service Team mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 4243 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.